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Leitungskonzept:
Trägerverein

Der Vorstand des Trägervereins führt die Geschäfte so, dass für die einzelnen Einrichtungen, genannt „Zweige“, des Christopherus-Haus e.V. der größtmögliche Freiraum für Selbstverwaltung im Sinne einer kollegialen Leitungsstruktur entsteht. Er überträgt Vollmachten für geschäftsführende Aufgaben an Mitglieder von kollegialen Leitungsgremien oder einzelne Führungskräfte.

Die Tätigkeiten des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat beraten und überwacht.

Vorstände und Zweigleitungen beraten in der Leitungskonferenz über wesentliche Gestaltungsfragen und Fragen zukünftiger Weiterentwicklung des Hauses.

Im Beirat für Menschen mit Assistenzbedarf werden die Lebens-, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der Menschen mit Assistenzbedarf aus ihrer eigenen Sicht beobachtet und beraten, und im Angehörigenbeirat werden die Belange, die nach Einschätzung der Angehörigen von allgemeiner Bedeutung für den Verein sind, besprochen sowie Sorgen und Wünsche aus der Angehörigenschaft entgegengenommen und beraten.

Beide Beiräte können sich jederzeit an den Vorstand wenden.

Die Mitgliederversammlung wird nicht nur als eine satzungsrechtliche Pflicht verstanden, sondern als Chance, einen möglichst großen Menschenkreis an der Entwicklung des Christopherus-Hauses aktiv teilhaben zu lassen, dies z.B. in der Konferenz zur Pflege der spirituellen Grundlagenarbeit oder der Konferenz für Zukunfts- und Entwicklungsfragen. Beide Konferenzen sollen entscheidende Impulse für Zukunftsfragen entwickeln.

Möchten Sie mehr erfahren?
Wir freuen uns auf Sie!

 

Christopherus-Haus e.V.
für Seelenpflegebedürftige
in Dortmund, Bochum und Witten

Im Wullen 75
58453 Witten

Tel.: 02302 96020-91
info@christopherus-haus.de

 

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