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Recht & Finanzierung:
Kinderwohnheim

Das Kinderwohnheim ist ein Wohnangebot der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen (Sozialgesetzbuch IX).

Da wir in Witten im „Grenzbereich“ zwischen dem Rheinland und Westfalen liegen, sind je nach Wohnort der Eltern die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL) als Kostenträger zuständig.

Wenn Sie Ihr Kind in unsere Obhut geben möchten, bekommen Sie Hilfe und Unterstützung von Ihrem jeweiligen Jugendamt oder gerne direkt bei uns. Sie können sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden.

 

Möchten Sie mehr erfahren?
Wir freuen uns auf Sie!

 

Christopherus-Haus e.V.
Kinderwohnheim

Rüsbergstr. 60
58456 Witten

Tel.: 02302 979900
Mobil: 0163 6396191
l.arntz@christopherus-haus.de

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