Wichtige Info für Eltern, die ihr Kind zur Notbetreuung ab dem 12.04. angemeldet haben:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Betreuung und auch später am Präsenzunterricht sind zwei negative Corona-Selbsttests pro Woche. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand gibt es keine Ausnahme von der Testpflicht.
Ihr Kind kann am Montag zunächst ungetestet zur Schule kommen, wenn Sie vorher keine Möglichkeit zum Selbsttest haben. Wir werden Ihrem Kind am Montag ein Testset mit 2 Corona-Schnelltests mit nach Hause geben und bitten Sie, einen Test sofort und einen spätestens am Donnerstag durchzuführen und das Ergebnis auf dem beigelegten Zettel zu dokumentieren. Den Zettel geben Sie bitte am Donnerstag unterschrieben wieder mit zur Schule. Ihr Kind darf am Dienstag und an allen anderen Tagen nur in die Schule kommen, wenn es negativ getestet wurde. Bei einem positiven Test ist natürlich auch kein Schulbesuch möglich und Sie müssen bei einer Teststelle oder Ihrem Hausarzt einen PCR-Test machen lassen.
Sollten Sie Ihr Kind nicht testen wollen bzw. sollte Ihr Kind den Test verweigern, darf es leider auch nicht die Schule besuchen.
Es ist uns bewusst, dass Sie diese Maßnahme evtl. vor große Probleme stellt, aber wir haben im Moment keine andere Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Guder (Mitglied der Schulleitung)