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Neues zur Maskenpflicht

2. Nov. 2020 | Schule Dortmund

Am 16.09.2020 ist die Corona-Schutzverordnung in einer aktualisierten Fassung in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass ab dem 23.09.2020 für Kinder, die von der Maskenpflicht befreit sind, ein ärztliches Attest zwingend erforderlich ist. Dieses müssen die Erziehungsberechtigten schnellstmöglich der Schule sowie (in Kopie) dem Fahrpersonal zur Verfügung stellen.

Falls bis zum 02. Oktober 2020 kein Attest vorliegt, ist eine Beförderung des Kindes nicht mehr möglich. Eltern müssen in diesem Fall ihr Kind selbst zur Schule und zurück transportieren.

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