Mädchen von hinten

Über uns:
Ambulante Dienste

In den letzten Jahren sind durch veränderte soziale, demografische und ökonomische Entwicklungen die Belastungen für Familien im Alltag stetig angestiegen.

Dies trifft insbesondere auf Familien zu, in denen ein Kind mit geistiger und/oder seelischer Behinderung aufwächst. Hieraus ergibt sich ein deutlicher Anstieg des Bedarfs an fachlich fundierter individueller Beratung und Begleitung dieser Familien.

Wir helfen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung und deren Familienangehörigen, die aus unterschiedlichen Gründen im Alltag in ihrem Denken, Fühlen und Handeln Unterstützung und Beratung benötigen. Gleichzeitig leisten wir den Personensorgeberechtigten oder Eltern Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist oder die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint. Auf der Grundlage des Leitbildes des Christopherus Haus e.V. wird eine umfangreiche Dienstleistung ohne Ausschlusskriterien bei der Versorgung der Familien und Kinder angeboten.

Den Familien, die sich an uns wenden, wird ein vertrauenswürdiger, kompetenter und verlässlicher Partner zu Seite gestellt, der die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt. Bei unserer Beratung und Begleitung suchen wir die Familien in ihrem gewohnten sozialen Lebensumfeld auf. Wir arbeiten hierbei in enger Kooperation mit den anderen Einrichtungen unseres Vereines, sowie mit externen Partnern und Diensten wie etwa Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, Ärzten, Therapeuten, Fachbehörden und kirchlichen Trägern.

Auf der Grundlage der Waldorfpädagogik und anthroposophischen Heilpädagogik Rudolf Steiners unterstützen wir die Menschen, indem wir jedes Familienmitglied in seiner Individualität achten, fördern und stärken, ohne das System Familie in seiner Ganzheit aus den Augen zu verlieren. Durch die Breite unseres Dienstleistungsangebotes ist es uns möglich, den Hilfebedarf der Betroffenen differenziert festzustellen und individuelle und flexible Hilfestellungen zu geben, ohne dass ein Wechsel des Dienstleisters notwendig wird. Aus einer Hand bieten wir das Spektrum von einfachen Betreuungsaufgaben bis hin zu differenzierter pädagogischer und heilpädagogischer Begleitung und Beratung des gesamten Familiensystems an. Als anthroposophische Einrichtung stellen wir in dieser Region ein Alleinstellungsmerkmal mit unserem Angebot dar.

Beratung und Begleitung
Bei unserer Beratung und Begleitung suchen wir die Familien in ihrem gewohnten sozialen Lebensumfeld auf.
Hier bieten wir folgendes an:

SPFH – Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Ambulante Kinder- und Jugendhilfe des Christopherus Haus e.V. richtet sich ohne Ansehen von Konfession, Herkunft und Geschlecht an Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung oder Menschen die von Behinderung bedroht sind und deren Familien und Angehörige, soweit sie auch Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB VIII haben. Mit unseren Angeboten streben wir die konkrete Umsetzung der Inklusion an.

Unser Leistungsspektrum umfasst Hilfe in akuten Krisensituationen oder langfristig angelegte Unterstützung, um die Anforderungen und Aufgaben des alltäglichen Lebens zu meistern.

Es umfasst ebenso Hilfe zur Erziehung für Personensorgeberechtigte oder Eltern, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der Förderung des gesamten Familiensystems, in dem ein Kind mit geistiger und/oder seelischer Behinderung lebt. Jedem Familienmitglied soll die Möglichkeit zur Persönlichkeitsentwicklung und zum Erwerb von Kompetenzen in allen Lebensbereichen gegeben werden. Durch die ganzheitliche Sicht auf die jeweiligen Lebenssituationen der Betroffenen unter dem Aspekt der Salutogenese, sollen familiäre und individuelle Prozesse in Gang gesetzt werden. Als Grundlage hierzu dienen das anthroposophische Menschenbild der Waldorfpädagogik und der Heilpädagogik.

Unser Unterstützungsangebot umfasst zur Erreichung dieser Ziele die Bereiche:

Stabilisierung der Lebenssituation
Aufbau und Stärkung der personalen, sozialen und emotionalen Kompetenzen
Selbsthilfepotentiale/Ressourcentraining, Stärkung des Selbstwertgefühls
Förderung der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung aller Beteiligten
Aufbau und Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
Unterstützung zur Sicherung sozialrechtlicher Ansprüche etc.
Planung und Realisierung von Perspektiven
Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte, Konfliktbewältigung
Stabilisierung im Alltag bei persönlichen Krisen
Förderung und Motivation zur Freizeitgestaltung
Förderung beim Auf- und Ausbau eines sozialen Netzwerkes

Angebote für Schüler*innen
Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 13 bieten die Ambulanten Dienste eine Schulbegleitung (für die Schule Dortmund) und eine Ferienbetreuung (für die Schulen Dortmund und Bochum) an. Informationen dazu finden Sie im Bereich Schule.

Gebaeude Ambulante Dienste

Recht & Finanzierung

Kostenübernahme Ambulante Kinder und Jugendhilfe

Die Kostenträger sind die Jugendämter. Die Hilfeleistungen im Rahmen der Ambulanten Kinder- und Jugendhilfe werden entsprechend dem vom Jugendamt ermittelten erzieherischen Bedarf in einer Hilfeplankonferenz mit dem jeweiligen Jugendamt und ggf. den Eltern im Einzelfall festgelegt. Die Steuerungsverantwortung liegt in der Hand des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.

SPFH – Gesetzliche Grundlagen Ambulante Kinder- und Jugendhilfe

An der Entscheidung über die Hilfeleistung und deren Durchführung sind nach § 36 des SGB VIII die Sorgeberechtigten und soweit möglich das Kind bzw. der/die Jugendliche oder junge Volljährige zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage für die Hilfe findet sich vorrangig im SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, wieder. Im Einzelnen handelt es sich um die Paragrafen §§ 27, 30, 31 sowie 35a SGB VIII.

Im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) werden die Aufträge und Hilfen, auf der Grundlage des Hilfebedarfs vereinbart. In der Fortschreibung werden entsprechend der Bedarfsentwicklung die Ziele, Arbeitsaufträge und Hilfearten auf Effizienz und Eignung überprüft und gegebenenfalls geändert oder ergänzt. Die Betreuung wird über Fachleistungsstunden finanziert. Im Einzelfall kann die gesetzliche Hilfe im SGB IX und XII geregelt sein.

Möchten Sie mehr erfahren?
Wir freuen uns auf Sie!

Christopherus Haus e.V.
Ambulante Dienste
Kontaktstelle im Johanna-Ruß-Haus

Margarete Neuhausen
Rüsbergstraße 60
58456 Witten
Telefon mobil: 01577 6087778
E-Mail: familienhilfe@christopherus-haus.de