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Recht & Finanzierung:
Ambulante Dienste

Kostenübernahme Ambulante Kinder und Jugendhilfe

Die Kostenträger sind die Jugendämter. Die Hilfeleistungen im Rahmen der Ambulanten Kinder- und Jugendhilfe werden entsprechend dem vom Jugendamt ermittelten erzieherischen Bedarf in einer Hilfeplankonferenz mit dem jeweiligen Jugendamt und ggf. den Eltern im Einzelfall festgelegt. Die Steuerungsverantwortung liegt in der Hand des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit den Beteiligten.

FUD – Gesetzliche Grundlagen für den Familienunterstützenden Dienst

An der Entscheidung über den Unterstützungsbedarf und deren Durchführung sind die Sorgeberechtigten und soweit möglich, das Kind bzw. der/die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu beteiligen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den folgenden Paragraphen wieder:
§ 39 SGB XI, § 45 b SGB XI, § 61 SGB XII wenn Pflege, Betreuung und Entlastung der pflegenden Angehörigen im Vordergrund stehen.
§ 53 SGB XII, § 55 SGB IX, § 58 SGB IX, wenn die Förderung von Teilhabe und Partizipation des Menschen mit Behinderung im Vordergrund stehen.

Kostenübernahme FUD

Kostenträger sind in der Regel die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe (örtliches Sozialamt und Jugendamt) und, sofern ein Anspruch besteht, die Pflegekasse mit Verhinderungspflege bzw. zusätzliche Betreuungsleistung. Bei der Beantragung der Hilfeleistungen sind wir den Familien behilflich. 

SPFH – Gesetzliche Grundlagen Ambulante Kinder- und Jugendhilfe  

An der Entscheidung über die Hilfeleistung und deren Durchführung sind nach § 36 des SGB VIII die Sorgeberechtigten und soweit möglich das Kind bzw. der/die Jugendliche oder junge Volljährige zu beteiligen. Die gesetzliche Grundlage für die Hilfe findet sich vorrangig im SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, wieder. Im Einzelnen handelt es sich um die Paragrafen §§ 27, 30, 31 sowie 35a SGB VIII.

Im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII) werden die Aufträge und Hilfen, auf der Grundlage des Hilfebedarfs vereinbart. In der Fortschreibung werden entsprechend der Bedarfsentwicklung die Ziele, Arbeitsaufträge und Hilfearten auf Effizienz und Eignung überprüft und gegebenenfalls geändert oder ergänzt. Die Betreuung wird über Fachleistungsstunden finanziert. Im Einzelfall kann die gesetzliche Hilfe im SGB IX und XII geregelt sein. 

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Wir freuen uns auf Sie!

 

Christopherus-Haus e.V.
Kontaktstelle Ambulante Dienste
im Johanna-Ruß-Haus

Rüsbergstraße 60 
58456 Witten

Telefon: 02302 9799018
Mobil: 01577 6087778
E-Mail: familienhilfe@christopherus-haus.de

 

 

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