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Über uns
Das Christopherus-Haus wurde im Jahre 1964
von Ärzten und Heilpädagogen in Dortmund gegründet. Es
ist eine gemeinnützige Einrichtung in freier Trägerschaft,
die an sieben Standorten im Bereich der Städte Dortmund, Bochum
und Witten rund 800 Menschen jeder Altersstufe mit geistigen und körperlichen
Behinderungen fördert und betreut.

Die vom Menschenbild der Anthroposophie Rudolf Steiners geprägte
Pädagogik, Heilpädagogik und Sozialtherapie bilden die Grundlage
der vielfältigen Aktivitäten. Die Mitverantwortung eines jeden
Kollegiumsmitgliedes, die Selbstverwaltung und intensive Mitarbeit von
Eltern und Betreuern kennzeichnen unsere Arbeitsweise.
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Unser Leitbild
Wer unser Leitbild haben möchte, kann es
sich hier als PDF-Datei herunterladen:
Wir, die wir in den verschiedenen Einrichtungen zusammen leben, lernen
und arbeiten und als Mitglieder den Trägerverein bilden, geben
dem
Christopherus-Haus e. V. für Seelenpflegebedürftige
Bochum - Dortmund - Witten
nachstehendes Leitbild
Präambel
Wir sind überzeugt, dass jeder
Mensch
- eine einmalige Individualität ist, mit seinem Ich als geistigem
Wesenskern, das zu eigenverantwortlicher Entwicklung berufen ist. Dieser
Persönlichkeitskern ist geistiger Art und geht durch viele Inkarnationen,
war also schon vor der Geburt da und wird nach seinem Tode weiterleben.
Durch Vererbung, Umwelt und Milieuschäden oder durch ihr eigenes
Karma kann die menschliche Individualität auf Hindernisse stoßen,
die für jeden Menschen eine Beschwernis bedeuten mögen, aber
zugleich die Voraussetzung für seine Entwicklung sein können.
- ein soziales Wesen ist, dem die volle Teilhabe in wirtschaftlichen,
rechtlichen und geistigen Zusammenhängen zukommt. Soweit es in
dieser Inkarnation an solcher Teilhabe eingeschränkt ist, bedarf
es der Hilfe, für die die Gemeinschaft aller einzelnen Menschen
seiner Umgebung in besonderer Weise mitverantwortlich ist.
Aus diesen Überzeugungen ergeben sich die nachstehend beschriebenen
Handlungsmotive:
Wir betrachten es als eine stets zu verwirklichende Aufgabe -
im ideellen und praktischen Leben -, die Unantastbarkeit der Würde
jedes Menschen zu achten. Diese Aufgabe beginnt bereits im ersten Augenblick
des werdenden Lebens und umfasst auch den Weg durch den Tod.
Wir unterstützen innerhalb und außerhalb unserer Einrichtungen
das Recht eines jeden Menschen auf Verwirklichung der ihm im Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland und in der Menschenrechtserklärung
der Vereinten Nationen zugesprochenen Rechte.
Wir fördern in liebevoller Zuwendung, in Achtung und Ehrfurcht
vor der Persönlichkeit der in unsere Gemeinschaft aufgenommenen
Menschen, deren körperliche, seelische und geistige Entwicklung,
unabhängig von Krankheit, Behinderung und Herkunft.
Wir erkennen den besonderen Beitrag der Menschen mit Behinderungen
für unsere Zeit, insbesondere für die Entwicklung der Gesellschaft
auch darin, dass sich in den Menschen ihrer Umgebung Güte, Liebefähigkeit,
Geduld, Toleranz, Akzeptanz, Demut und Humor bilden können.
Wir streben ihre Integration als gleichwertige Mitglieder der
menschlichen Gesellschaft an. In diesem Sinne ist Seelenpflege, wie
wir unsere Arbeit nennen, auch die gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten.
Wir sind überzeugt, dass die anthroposophisch erweiterte
Pädagogik, Heilpädagogik, Sozialtherapie und Medizin entscheidende
Erkenntnisse und Handlungsmotive vermittelt.
Wir pflegen diese geistige Art der Weltauffassung mit dem Ziel,
dass jeder Mensch immer mehr den Antrieb zu seinen Handlungen in der
Förderung des Wohles des anderen Menschen empfinden lernt.
Wir sind überzeugt, dass die von uns beschriebenen Handlungsmotive
nicht allein aus der eigenen Selbsterkenntnis, sondern insbesondere
aus der Erkenntnis des anderen - individuellen - Menschen und aus dem
Verständnis für die geistige Entwicklung der Menschheit, in
die Lebenswirklichkeit umgesetzt werden können. Daraus erwächst
für uns die Verpflichtung, sie stetig weiterzuentwickeln.
Unter dem Dach des Christopherus-Haus e. V. lebt die Gemeinschaft
verschiedener Einrichtungen
Durch die Bereitschaft, für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen,
bildete sich seit der Gründung des Christopherus-Haus e. V. im
Jahre 1964 eine Verantwortungsgemeinschaft. In ihr engagieren sich alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Eltern und gesetzlichen Betreuerinnen
und Betreuer, Freunde aus verschiedenen gesellschaftlichen und sonstigen
Zusammenhängen sowie der Trägervorstand. Orientiert an den
biographisch bedingten Bedürfnissen entstanden im Sinne eines organischen
Wachstums im Laufe der Zeit
die integrativ arbeitende Waldorf-Kindertagesstätte in
Dortmund
die Christopherus-Schule in Bochum
die Christopherus-Schule in Dortmund
die Werkstätten Gottessegen in Dortmund und Bochum
das Kinderwohnheim Johanna-Ruß-Haus in Witten
die Wohn- und Lebensgemeinschaften mit Häusern in Witten,
Dortmund und Bochum.
Sie bauen aufeinander auf und ergänzen sich in dem Bestreben, in
ihrem Wirken alle Lebensbereiche miteinzubeziehen.
Die Zielrichtung unseres gemeinsamen Handelns
Die Vertiefung unserer Erkenntnisse
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Menschen mit Behinderungen
und ihre Angehörigen, fühlen sich verpflichtet, alle Lebensbedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen immer besser zu verstehen und ihnen
durch entsprechende Angebote gerecht zu werden.
Wir sind uns bewusst, dass erst Selbsterkenntnis und Selbsterziehung
die Voraussetzungen dafür schaffen. Deshalb sind Aus-, Fort-
und Weiterbildung sowie die Unterstützung von Forschungsvorhaben
ein wichtiges Anliegen des Trägers und seiner Zweige.
An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir,
- durch die Pflege der anthroposophisch erweiterten Pädagogik,
Heilpädagogik und Sozialtherapie in Konferenzen und Arbeitskreisen
der Zweige,
- durch die Pflege des religiösen Lebens im Tageslauf, in regelmäßigen
gottesdienstlichen Feiern und bei den Festeszeiten des Jahres,
durch geisteswissenschaftliche Arbeit in Gremien und Arbeitskreisen,
- durch qualifizierte berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Teilnahme
an Kursen, Vorträgen und Tagungen, Seminaren und die Entwicklung
neuer Angebote,
- durch Teilnahme, Unterstützung und Anregung von heilpädagogischen
und sozialtherapeutischen Forschungsprojekten,
durch die Beobachtung und Beurteilung der allgemeinen kulturellen
und sozialen Erkenntnisse und Lebensformen im heilpädagogischen
und sozialtherapeutischen Umfeld wie allgemein in der gegenwärtigen
Gesellschaft,
durch die Beobachtung, Beurteilung und erforderlichenfalls Anpassung
des kulturellen und sozialen Lebens im Christopherus-Haus e. V. selbst.
Die Entwicklung des Christopherus-Haus e. V.
Dies bedeutet, dass wir Strukturen schaffen, die eine Fort- und Weiterentwicklung
fördern. Impulsgeber zur Entwicklung ist in erster Linie der
Mensch mit Behinderungen; sind aber auch alle anderen, die zu ihm
in Beziehung stehen.
An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir,
- durch die stetige Weiterentwicklung dieses Leitbildes in dazu geeigneten
Arbeitszusammenhängen, unter Beteiligung aller Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, Eltern, gesetzlichen Betreuer und der Menschen mit
Behinderungen selber,
- durch die fortlaufende Qualitätssicherung und -entwicklung
in unseren Einrichtungen, damit diese den sich ändernden Anforderungen
der betreuten Menschen und des Umfeldes gerecht werden können,
- durch das aktive Bemühen des Trägers, dass sich alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für die Anthroposophie öffnen und ihr aufgeschlossen
begegnen, indem er dafür geeignete Formen schafft,
- durch die regelmäßige Teilnahme aller Mitarbeiter an
solchen Konferenzen, die Selbsterkenntnis und Selbsterziehung als
Voraussetzung für allen Umgang mit den Mitmenschen fördern,
- durch die Erarbeitung von Konzepten, die zur Begründung weiterer
Einrichtungen führen können oder zur Weiterentwicklung bestehender
Einrichtungen beitragen. In diesem Sinne arbeiten wir daran, Lebensformen
integrativer Erziehung anzubieten, Beratungskompetenz in allen Fragen
des werdenden Lebens zu erarbeiten und fühlen uns verpflichtet,
auch solche Einrichtungen zu schaffen, in denen Menschen mit Behinderungen
in Würde alt werden und sterben dürfen.
Die Verantwortung
Die zweigübergreifenden Gremien des Christopherus-Haus e. V.
sind der Entscheidungsort für alle Gestaltungsfragen und Fragen
zukünftiger Weiterentwicklung.
Die Mitgliederversammlungen werden nicht nur als eine satzungsrechtliche
Pflicht verstanden, sondern als Chance, einen möglichst großen
Menschenkreis an der Entwicklung des Christopherus-Hauses aktiv teilhaben
zu lassen. Grundsätzlich sollen diese Möglichkeit auch Nichtmitglieder
erhalten.
Der Trägervorstand führt die Geschäfte so, dass für
die einzelnen Zweige des Vereins der jeweils größtmögliche
Freiraum für die Selbstverwaltung entsteht. Dabei setzt er Verantwortung
in wirtschaftlichem und rechtlichem Denken und Handeln voraus.
Die Zweige des Christopherus-Haus e. V. beobachten und begleiten gesellschaftliche,
politische, ethische, ökologische, sozialpädagogische und
therapeutische Entwicklungen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich
fallen und bringen sie bei Handlungsbedarf in die Gremien des Christopherus-Haus
e. V. ein.
Grundsätzlich sind auf allen Ebenen kollegiale Arbeitsformen
anzustreben.
An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir,
- indem der Vorstand Handlungsvollmachten für einen Zweig an
geeignete kollegiale Gremien oder an einzelne Personen des Zweiges
überträgt,
- indem jeder Zweig verantwortliche Vertreter benennt, die mit dem
Vorstand des Christopherus-Haus e. V. und einem Vertreter des Fördervereins
den Vorstandskreis bilden,
- indem der Vorstand eine zentrale Geschäftsstelle unterhält,
- indem der Vorstandskreis ein angemessenes Berichtswesen pflegt und
dadurch zugleich seiner Organisationsverantwortung nachkommt,
- indem die Sprecher der Zweige einen Geschäftsleitungskreis
bilden, in dem Fragen der Zweige beraten und auf der Grundlage einer
Geschäftsordnung entschieden werden können,
- indem der Vorstand zu den Mitgliederversammlungen neben den Vereinsmitgliedern
des Vereins Christopherus-Haus e. V. und des Fördervereins auch
Nichtmitglieder einlädt, zu denen u. a. die Sprecher der Zweige
und die Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und weitere
Freunde des Christopherus-Haus gehören,
- indem der Vorstand die Vereinsmitglieder durch geeignete Berichte
und Aussprachen entscheidungsfähig macht und anderen Teilnehmer/innen
an der Mitgliederversammlung zugleich die Möglichkeit gibt, sich
über Entwicklungen in den Zweigen größtmöglich
informieren zu können,
- indem themenorientierte Zusammenkünfte, insbesondere Leitbildtage,
öffentliche Vorträge in regelmäßigen Abständen
organisiert und durchgeführt werden,
- indem der Verein Christopherus-Haus e. V. eine eigene Zeitschrift
herausgibt, Das Blatt, das seine Mitglieder und Freunde
mehrmals jährlich über das Leben in den Zweigen informiert.
Die Aufnahme zu betreuender Menschen in die Zweige
Die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen hängt von den Aufnahmebedingungen
und -möglichkeiten des jeweiligen Zweiges ab. Kann die Aufnahme
nicht ermöglicht werden, entsteht für den Christopherus-Haus
e. V. die Pflicht, zu prüfen, ob die Erweiterung bestehender
Einrichtungen oder die Erarbeitung von Konzepten mit dem Ziel der
Gründung neuer Einrichtungen oder die fachliche Weiterentwicklung
bestehender Einrichtungen für den Träger zumutbar und leistbar
ist.
Ist keine dieser Voraussetzungen gegeben, prüft der Christopherus-Haus
e. V., ob und welche andere Hilfestellung er geben kann.
Besonders für Menschen, die von einem Zweig des Christopherus-Haus
e. V. in einen anderen Zweig wechseln wollen, werden sich die beteiligten
Zweige nach Kräften bemühen, eine Aufnahme zu ermöglichen.
In entsprechender Weise sind der Christopherus-Haus e. V. und seine
Mitarbeiter auf die ideelle und soweit möglich praktische und
wirtschaftliche Unterstützung durch die Menschen mit Behinderungen
und ihre Angehörigen angewiesen.
An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir
- in den Aufnahmeausschüssen der einzelnen Zweige,
- durch die Anwendung der Aufnahmerichtlinien jedes Zweiges,
- durch geeignete Information der in Frage kommenden Menschen über
die Zweige des Christopherus-Haus e. V., ihre Leitlinien und Aufnahmeverfahren
oder über alternative Angebote,
- durch Abstimmung zwischen den Aufnahmeausschüssen der Zweige.
Das gesellschaftspolitische Engagement des Christopherus-Haus e.
V. und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen
Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen stetig zu verbessern
und sich für ihre Rechte erfolgreich einsetzen zu können,
bedarf es des gesellschaftspolitischen Engagements des Christopherus-Haus
e. V.
Dieses Engagement erfährt durch die Zusammenarbeit mit anderen
gesellschaftlichen Gruppierungen und Verbänden eine Verstärkung
und wird auf verschiedenen Ebenen gepflegt.
An der Verwirklichung dieses Zieles arbeiten wir u. a.
- durch die Zusammenarbeit mit dem Förderverein Christopherus-Haus
e. V.,
- durch die Zusammenarbeit mit der Christopherus Wohn- und Lebensgemeinschaft
e. V.,
- durch die Pflege der Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes für
anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit,
indem der Vorstand oder einzelne Zweige in Absprache miteinander die
Vertretung in den Gremien des Verbandes wahrnehmen,
- durch die Zusammenarbeit und den Austausch mit anderen sozialen
Einrichtungen und mit Ausbildungsstätten,
- als Mitglied der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten
e. V.,
- als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft heilpädagogischer Schulen
und den Gremien des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V.,
- durch die Zusammenarbeit mit der Bundeselternvereinigung für
anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e. V.,
- durch die Teilnahme an den Tagungen der medizinischen Sektion und
der Konferenz für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Dornach,
- als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,
- indem wir die Öffentlichkeit und interessierte Persönlichkeiten
des öffentlichen Lebens regelmäßig über unsere
Arbeitsweisen und -ergebnisse unterrichten,
- indem wir mit den für uns zuständigen öffentlichen
Stellen, Verbänden und Einrichtungs-
trägern konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten,
- durch Aufklärung und aktive Beteiligung an der politischen
Willensbildung sowie aktive Auseinandersetzung auf allen Ebenen des
gesellschaftspolitischen Lebens.
Oktober 2004

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Der Vorstand
Auf der Grundlage
der Satzung des Christiopherus-Haus e. V. (§ 14) wird der Vorstand
als Organ des Trägers von der Mitgliederversammlung für drei Jahre
gewählt. Der Vorstand, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht,
führt die Geschäfte des Vereins.
Zur Zeit besteht der Vorstand aus folgenden Mitgliedern:
Herr Norbert Zimmering (Vorsitzender)
Frau Barbara Jeschke-Bonneberg
Frau Margit Artmann
Herr Herbert Rupietta
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Das Blatt
Das Blatt erscheint ein- bis
zweimal jährlich und berichtet von Menschen, Begegnungen und
dem Leben aus den Zweigen.
Einige Ausgaben unserer Hauszeitschrift Das
Blatt
Eine Leseprobe der aktuellen Ausgabe
(Ostern 2008) können Sie hier als PDF (ca. 2 MB) herunterladen:

Andere Ausgaben können Sie anfordern unter:
Redaktion Das Blatt, Kobbendelle 40, 44229 Dortmund, Tel.:
02 31/97 38-0.
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