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Über uns

Das Christopherus-Haus wurde im Jahre 1964 von Ärzten und Heilpädagogen in Dortmund gegründet. Es ist eine gemeinnützige Einrichtung in freier Trägerschaft, die an sieben Standorten im Bereich der Städte Dortmund, Bochum und Witten rund 800 Menschen jeder Altersstufe mit geistigen und körperlichen Behinderungen fördert und betreut.

  

Die vom Menschenbild der Anthroposophie Rudolf Steiners geprägte Pädagogik, Heilpädagogik und Sozialtherapie bilden die Grundlage der vielfältigen Aktivitäten. Die Mitverantwortung eines jeden Kollegiumsmitgliedes, die Selbstverwaltung und intensive Mitarbeit von Eltern und Betreuern kennzeichnen unsere Arbeitsweise.


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Unser Leitbild

Wer unser Leitbild haben möchte, kann es sich hier als PDF-Datei herunterladen:

Wir, die wir in den verschiedenen Einrichtungen zusammen leben, lernen und arbeiten und als Mitglieder den Trägerverein bilden, geben dem

Christopherus-Haus e. V. für Seelenpflegebedürftige
Bochum - Dortmund - Witten

nachstehendes Leitbild

Präambel

Wir sind überzeugt, dass jeder Mensch

- eine einmalige Individualität ist, mit seinem Ich als geistigem Wesenskern, das zu eigenverantwortlicher Entwicklung berufen ist. Dieser Persönlichkeitskern ist geistiger Art und geht durch viele Inkarnationen, war also schon vor der Geburt da und wird nach seinem Tode weiterleben. Durch Vererbung, Umwelt und Milieuschäden oder durch ihr eigenes Karma kann die menschliche Individualität auf Hindernisse stoßen, die für jeden Menschen eine Beschwernis bedeuten mögen, aber zugleich die Voraussetzung für seine Entwicklung sein können.

- ein soziales Wesen ist, dem die volle Teilhabe in wirtschaftlichen, rechtlichen und geistigen Zusammenhängen zukommt. Soweit es in dieser Inkarnation an solcher Teilhabe eingeschränkt ist, bedarf es der Hilfe, für die die Gemeinschaft aller einzelnen Menschen seiner Umgebung in besonderer Weise mitverantwortlich ist.

Aus diesen Überzeugungen ergeben sich die nachstehend beschriebenen Handlungsmotive:

Wir betrachten es als eine stets zu verwirklichende Aufgabe - im ideellen und praktischen Leben -, die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen zu achten. Diese Aufgabe beginnt bereits im ersten Augenblick des werdenden Lebens und umfasst auch den Weg durch den Tod.

Wir unterstützen innerhalb und außerhalb unserer Einrichtungen das Recht eines jeden Menschen auf Verwirklichung der ihm im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen zugesprochenen Rechte.

Wir fördern in liebevoller Zuwendung, in Achtung und Ehrfurcht vor der Persönlichkeit der in unsere Gemeinschaft aufgenommenen Menschen, deren körperliche, seelische und geistige Entwicklung, unabhängig von Krankheit, Behinderung und Herkunft.

Wir erkennen den besonderen Beitrag der Menschen mit Behinderungen für unsere Zeit, insbesondere für die Entwicklung der Gesellschaft auch darin, dass sich in den Menschen ihrer Umgebung Güte, Liebefähigkeit, Geduld, Toleranz, Akzeptanz, Demut und Humor bilden können.

Wir streben ihre Integration als gleichwertige Mitglieder der menschlichen Gesellschaft an. In diesem Sinne ist Seelenpflege, wie wir unsere Arbeit nennen, auch die gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten.

Wir sind überzeugt, dass die anthroposophisch erweiterte Pädagogik, Heilpädagogik, Sozialtherapie und Medizin entscheidende Erkenntnisse und Handlungsmotive vermittelt.

Wir pflegen diese geistige Art der Weltauffassung mit dem Ziel, dass jeder Mensch immer mehr den Antrieb zu seinen Handlungen in der Förderung des Wohles des anderen Menschen empfinden lernt.

Wir sind überzeugt, dass die von uns beschriebenen Handlungsmotive nicht allein aus der eigenen Selbsterkenntnis, sondern insbesondere aus der Erkenntnis des anderen - individuellen - Menschen und aus dem Verständnis für die geistige Entwicklung der Menschheit, in die Lebenswirklichkeit umgesetzt werden können. Daraus erwächst für uns die Verpflichtung, sie stetig weiterzuentwickeln.


Unter dem Dach des Christopherus-Haus e. V. lebt die Gemeinschaft verschiedener Einrichtungen

Durch die Bereitschaft, für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen, bildete sich seit der Gründung des Christopherus-Haus e. V. im Jahre 1964 eine Verantwortungsgemeinschaft. In ihr engagieren sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Eltern und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer, Freunde aus verschiedenen gesellschaftlichen und sonstigen Zusammenhängen sowie der Trägervorstand. Orientiert an den biographisch bedingten Bedürfnissen entstanden im Sinne eines organischen Wachstums im Laufe der Zeit

• die integrativ arbeitende Waldorf-Kindertagesstätte in Dortmund

• die Christopherus-Schule in Bochum

• die Christopherus-Schule in Dortmund

• die Werkstätten Gottessegen in Dortmund und Bochum

• das Kinderwohnheim Johanna-Ruß-Haus in Witten

• die Wohn- und Lebensgemeinschaften mit Häusern in Witten, Dortmund und Bochum.


Sie bauen aufeinander auf und ergänzen sich in dem Bestreben, in ihrem Wirken alle Lebensbereiche miteinzubeziehen.


Die Zielrichtung unseres gemeinsamen Handelns


Die Vertiefung unserer Erkenntnisse

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, fühlen sich verpflichtet, alle Lebensbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen immer besser zu verstehen und ihnen durch entsprechende Angebote gerecht zu werden.

Wir sind uns bewusst, dass erst Selbsterkenntnis und Selbsterziehung die Voraussetzungen dafür schaffen. Deshalb sind Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Unterstützung von Forschungsvorhaben ein wichtiges Anliegen des Trägers und seiner Zweige.

An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir,

- durch die Pflege der anthroposophisch erweiterten Pädagogik, Heilpädagogik und Sozialtherapie in Konferenzen und Arbeitskreisen der Zweige,

- durch die Pflege des religiösen Lebens im Tageslauf, in regelmäßigen gottesdienstlichen Feiern und bei den Festeszeiten des Jahres,

durch geisteswissenschaftliche Arbeit in Gremien und Arbeitskreisen,

- durch qualifizierte berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Teilnahme an Kursen, Vorträgen und Tagungen, Seminaren und die Entwicklung neuer Angebote,

- durch Teilnahme, Unterstützung und Anregung von heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Forschungsprojekten,

durch die Beobachtung und Beurteilung der allgemeinen kulturellen und sozialen Erkenntnisse und Lebensformen im heilpädagogischen und sozialtherapeutischen Umfeld wie allgemein in der gegenwärtigen Gesellschaft,

durch die Beobachtung, Beurteilung und erforderlichenfalls Anpassung des kulturellen und sozialen Lebens im Christopherus-Haus e. V. selbst.

Die Entwicklung des Christopherus-Haus e. V.

Dies bedeutet, dass wir Strukturen schaffen, die eine Fort- und Weiterentwicklung fördern. Impulsgeber zur Entwicklung ist in erster Linie der Mensch mit Behinderungen; sind aber auch alle anderen, die zu ihm in Beziehung stehen.

An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir,

- durch die stetige Weiterentwicklung dieses Leitbildes in dazu geeigneten Arbeitszusammenhängen, unter Beteiligung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Eltern, gesetzlichen Betreuer und der Menschen mit Behinderungen selber,

- durch die fortlaufende Qualitätssicherung und -entwicklung in unseren Einrichtungen, damit diese den sich ändernden Anforderungen der betreuten Menschen und des Umfeldes gerecht werden können,

- durch das aktive Bemühen des Trägers, dass sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Anthroposophie öffnen und ihr aufgeschlossen begegnen, indem er dafür geeignete Formen schafft,

- durch die regelmäßige Teilnahme aller Mitarbeiter an solchen Konferenzen, die Selbsterkenntnis und Selbsterziehung als Voraussetzung für allen Umgang mit den Mitmenschen fördern,

- durch die Erarbeitung von Konzepten, die zur Begründung weiterer Einrichtungen führen können oder zur Weiterentwicklung bestehender Einrichtungen beitragen. In diesem Sinne arbeiten wir daran, Lebensformen integrativer Erziehung anzubieten, Beratungskompetenz in allen Fragen des werdenden Lebens zu erarbeiten und fühlen uns verpflichtet, auch solche Einrichtungen zu schaffen, in denen Menschen mit Behinderungen in Würde alt werden und sterben dürfen.

Die Verantwortung

Die zweigübergreifenden Gremien des Christopherus-Haus e. V. sind der Entscheidungsort für alle Gestaltungsfragen und Fragen zukünftiger Weiterentwicklung.

Die Mitgliederversammlungen werden nicht nur als eine satzungsrechtliche Pflicht verstanden, sondern als Chance, einen möglichst großen Menschenkreis an der Entwicklung des Christopherus-Hauses aktiv teilhaben zu lassen. Grundsätzlich sollen diese Möglichkeit auch Nichtmitglieder erhalten.

Der Trägervorstand führt die Geschäfte so, dass für die einzelnen Zweige des Vereins der jeweils größtmögliche Freiraum für die Selbstverwaltung entsteht. Dabei setzt er Verantwortung in wirtschaftlichem und rechtlichem Denken und Handeln voraus.

Die Zweige des Christopherus-Haus e. V. beobachten und begleiten gesellschaftliche, politische, ethische, ökologische, sozialpädagogische und therapeutische Entwicklungen, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallen und bringen sie bei Handlungsbedarf in die Gremien des Christopherus-Haus e. V. ein.

Grundsätzlich sind auf allen Ebenen kollegiale Arbeitsformen anzustreben.

An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir,

- indem der Vorstand Handlungsvollmachten für einen Zweig an geeignete kollegiale Gremien oder an einzelne Personen des Zweiges überträgt,

- indem jeder Zweig verantwortliche Vertreter benennt, die mit dem Vorstand des Christopherus-Haus e. V. und einem Vertreter des Fördervereins den Vorstandskreis bilden,

- indem der Vorstand eine zentrale Geschäftsstelle unterhält,

- indem der Vorstandskreis ein angemessenes Berichtswesen pflegt und dadurch zugleich seiner Organisationsverantwortung nachkommt,

- indem die Sprecher der Zweige einen Geschäftsleitungskreis bilden, in dem Fragen der Zweige beraten und auf der Grundlage einer Geschäftsordnung entschieden werden können,

- indem der Vorstand zu den Mitgliederversammlungen neben den Vereinsmitgliedern des Vereins Christopherus-Haus e. V. und des Fördervereins auch Nichtmitglieder einlädt, zu denen u. a. die Sprecher der Zweige und die Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und weitere Freunde des Christopherus-Haus gehören,

- indem der Vorstand die Vereinsmitglieder durch geeignete Berichte und Aussprachen entscheidungsfähig macht und anderen Teilnehmer/innen an der Mitgliederversammlung zugleich die Möglichkeit gibt, sich über Entwicklungen in den Zweigen größtmöglich informieren zu können,

- indem themenorientierte Zusammenkünfte, insbesondere Leitbildtage, öffentliche Vorträge in regelmäßigen Abständen organisiert und durchgeführt werden,

- indem der Verein Christopherus-Haus e. V. eine eigene Zeitschrift herausgibt, „Das Blatt“, das seine Mitglieder und Freunde mehrmals jährlich über das Leben in den Zweigen informiert.

Die Aufnahme zu betreuender Menschen in die Zweige

Die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen hängt von den Aufnahmebedingungen und -möglichkeiten des jeweiligen Zweiges ab. Kann die Aufnahme nicht ermöglicht werden, entsteht für den Christopherus-Haus e. V. die Pflicht, zu prüfen, ob die Erweiterung bestehender Einrichtungen oder die Erarbeitung von Konzepten mit dem Ziel der Gründung neuer Einrichtungen oder die fachliche Weiterentwicklung bestehender Einrichtungen für den Träger zumutbar und leistbar ist.
Ist keine dieser Voraussetzungen gegeben, prüft der Christopherus-Haus e. V., ob und welche andere Hilfestellung er geben kann.

Besonders für Menschen, die von einem Zweig des Christopherus-Haus e. V. in einen anderen Zweig wechseln wollen, werden sich die beteiligten Zweige nach Kräften bemühen, eine Aufnahme zu ermöglichen. In entsprechender Weise sind der Christopherus-Haus e. V. und seine Mitarbeiter auf die ideelle und soweit möglich praktische und wirtschaftliche Unterstützung durch die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen angewiesen.

An der Verwirklichung dieser Ziele arbeiten wir

- in den Aufnahmeausschüssen der einzelnen Zweige,

- durch die Anwendung der Aufnahmerichtlinien jedes Zweiges,

- durch geeignete Information der in Frage kommenden Menschen über die Zweige des Christopherus-Haus e. V., ihre Leitlinien und Aufnahmeverfahren oder über alternative Angebote,

- durch Abstimmung zwischen den Aufnahmeausschüssen der Zweige.


Das gesellschaftspolitische Engagement des Christopherus-Haus e. V. und die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen stetig zu verbessern und sich für ihre Rechte erfolgreich einsetzen zu können, bedarf es des gesellschaftspolitischen Engagements des Christopherus-Haus e. V.

Dieses Engagement erfährt durch die Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Gruppierungen und Verbänden eine Verstärkung und wird auf verschiedenen Ebenen gepflegt.

An der Verwirklichung dieses Zieles arbeiten wir u. a.

- durch die Zusammenarbeit mit dem Förderverein Christopherus-Haus e. V.,

- durch die Zusammenarbeit mit der Christopherus Wohn- und Lebensgemeinschaft e. V.,

- durch die Pflege der Zusammenarbeit innerhalb des Verbandes für anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und soziale Arbeit, indem der Vorstand oder einzelne Zweige in Absprache miteinander die Vertretung in den Gremien des Verbandes wahrnehmen,

- durch die Zusammenarbeit und den Austausch mit anderen sozialen Einrichtungen und mit Ausbildungsstätten,

- als Mitglied der Internationalen Vereinigung der Waldorfkindergärten e. V.,

- als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft heilpädagogischer Schulen und den Gremien des Bundes der Freien Waldorfschulen e. V.,

- durch die Zusammenarbeit mit der Bundeselternvereinigung für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialtherapie e. V.,

- durch die Teilnahme an den Tagungen der medizinischen Sektion und der Konferenz für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Dornach,

- als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband,

- indem wir die Öffentlichkeit und interessierte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens regelmäßig über unsere Arbeitsweisen und -ergebnisse unterrichten,

- indem wir mit den für uns zuständigen öffentlichen Stellen, Verbänden und Einrichtungs-
trägern konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten,

- durch Aufklärung und aktive Beteiligung an der politischen Willensbildung sowie aktive Auseinandersetzung auf allen Ebenen des gesellschaftspolitischen Lebens.

Oktober 2004


 

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Der Vorstand

Auf der Grundlage der Satzung des Christiopherus-Haus e. V. (§ 14) wird der Vorstand als Organ des Trägers von der Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt. Der Vorstand, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht, führt die Geschäfte des Vereins.

Zur Zeit besteht der Vorstand aus folgenden Mitgliedern:

Herr Norbert Zimmering (Vorsitzender)

Frau Barbara Jeschke-Bonneberg

Frau Margit Artmann

Herr Herbert Rupietta

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„Das Blatt“

Das Blatt erscheint ein- bis zweimal jährlich und berichtet von Menschen, Begegnungen und dem Leben aus den Zweigen.

  
Einige Ausgaben unserer Hauszeitschrift „Das Blatt“

Eine Leseprobe der aktuellen Ausgabe (Ostern 2008) können Sie hier als PDF (ca. 2 MB) herunterladen:



Andere Ausgaben können Sie anfordern unter:
Redaktion „Das Blatt“, Kobbendelle 40, 44229 Dortmund, Tel.: 02 31/97 38-0.

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